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   VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20   

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VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20 (https://dejure.org/2021,49656)
VG Hannover, Entscheidung vom 05.10.2021 - 6 A 4126/20 (https://dejure.org/2021,49656)
VG Hannover, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - 6 A 4126/20 (https://dejure.org/2021,49656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 NotSan-APrV; § 18 NotSan-APrV; § 5 Abs 3 S 3 NotSan-APrV
    Anwesenheitspflicht; Befangenheit; fachliche Eignung; fachliche Qualifikation; Maximale Anzahl von Prüflingen; mündliche Prüfung; mündliche Prüfung: Dauer; Notfallsanitäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19

    Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"

    Auszug aus VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20
    Die Feststellung des Nichtbestehens ist demzufolge geboten, wenn der Prüfling einen Prüfungsteil nicht besteht (BVerwG, Urt. v. 28.10.2020 - 6 C 8/19 -, juris).

    Bei einem Verfahrensfehler kann der Prüfling die Aufhebung der Prüfungsentscheidung nur dann verlangen, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass sich der Fehler auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt hat, er also (wenigstens) möglicherweise von Einfluss auf das Prüfungsergebnis gewesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.2020 - 6 C 8.19 -, juris Rn. 12, Beschl. v. 08.11.2005 - 6 B 45.05 -, juris Rn. 4).

    Diese verstößt gegen verfassungsrechtliche Vorgaben, weil sie die konkrete Anzahl der Prüfer nicht rechtssatzmäßig festlegt, sondern in § 18 Abs. 3 S. 1 NotSan-APrV bestimmt, dass die Prüfung zu jedem Themenbereich von "mindestens" zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfern abgenommen und bewertet wird (BVerwG, Urt. v. 28.10.2020 - aaO -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Differenzierung zwischen dem Prüfungsausschuss und der konkret eingesetzten Prüfungskommission vorgenommen (BVerwG, Urt. v. 28.10.2020 - aaO -, juris).

    49 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 28.10.2020 (aaO) zur staatlichen Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter eine Anwesenheitspflicht der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses während der mündlichen und praktischen Prüfung hergeleitet.

  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung;

    Auszug aus VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20
    Bevorzugungen und Benachteiligungen einzelner Teilnehmer oder Teilnehmergruppen müssen vermieden werden, um gleiche Erfolgschancen zu gewährleisten (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 ; BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 11 f. jeweils m.w.N.).

    Hängt das Resultat der Prüfung aber maßgeblich von der gerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Ausübung des Beurteilungsspielraums durch den jeweiligen Prüfer ab, ist die Zahl der Prüfer wesentlich für das Prüfungsergebnis und muss für alle Teilnehmer einer berufsbezogenen Abschlussprüfung vorab und vorhersehbar festgelegt sein; ihre Bestimmung darf nicht der Verwaltungspraxis überlassen bleiben (vgl. im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 15 und 17).

    Dabei hat sich die Übergangsregelung sachgerechter Weise an der Praxis der Beklagten zu orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 20 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Juni 2020 - 9 S 149/20 - juris Rn. 33).

    Etwas anderes folgt nicht aus der Tatsache, dass die NotSan-APrV nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.04.2019 (Az. 6 C 19.18 -BVerwGE 165, 202), in dem es das Erfordernis der rechtssatzmäßigen Festlegung der Prüferzahl postuliert hat, im November 2020 geändert wurde.

  • BVerwG, 08.11.2005 - 6 B 45.05

    Prüfung; mündliche Prüfung; Begründung; Einwände; substantiierte Einwände;

    Auszug aus VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20
    Bei einem Verfahrensfehler kann der Prüfling die Aufhebung der Prüfungsentscheidung nur dann verlangen, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass sich der Fehler auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt hat, er also (wenigstens) möglicherweise von Einfluss auf das Prüfungsergebnis gewesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.2020 - 6 C 8.19 -, juris Rn. 12, Beschl. v. 08.11.2005 - 6 B 45.05 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20
    Bevorzugungen und Benachteiligungen einzelner Teilnehmer oder Teilnehmergruppen müssen vermieden werden, um gleiche Erfolgschancen zu gewährleisten (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 ; BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 11 f. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20
    Der Prüfungsbehörde wird damit zugleich die Möglichkeit einer zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer noch rechtzeitigen Korrektur oder Kompensation eröffnet (BVerwG, Beschl. v. 18.08.2010 - 6 B 24.10 -, juris Rn. 3 mwN, Urt. v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 -, juris Rn. 24, Urt. v. 07.10.1988 - 7 C 8.88 - juris, Rn. 11, jeweils zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer nachträglichen Prüfungsunfähigkeit).
  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

    Auszug aus VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20
    Ein solcher liegt vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen für die Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände die Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch oder unvoreingenommen entscheiden (BVerwG, Urt. v. 13.01.2011 - 4 A 4001/10, NVwZ 2012, S. 432).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2020 - 9 S 149/20

    Verfassungswidrigkeit der Ausbildungs-und Durchführungsordnung für

    Auszug aus VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20
    Dabei hat sich die Übergangsregelung sachgerechter Weise an der Praxis der Beklagten zu orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 20 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Juni 2020 - 9 S 149/20 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Auszug aus VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20
    Der Prüfungsbehörde wird damit zugleich die Möglichkeit einer zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer noch rechtzeitigen Korrektur oder Kompensation eröffnet (BVerwG, Beschl. v. 18.08.2010 - 6 B 24.10 -, juris Rn. 3 mwN, Urt. v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 -, juris Rn. 24, Urt. v. 07.10.1988 - 7 C 8.88 - juris, Rn. 11, jeweils zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer nachträglichen Prüfungsunfähigkeit).
  • BVerwG, 18.08.2010 - 6 B 24.10

    Prüfungsverfahren; Rüge der falschen Berechnung der Abgabefrist

    Auszug aus VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20
    Der Prüfungsbehörde wird damit zugleich die Möglichkeit einer zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer noch rechtzeitigen Korrektur oder Kompensation eröffnet (BVerwG, Beschl. v. 18.08.2010 - 6 B 24.10 -, juris Rn. 3 mwN, Urt. v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 -, juris Rn. 24, Urt. v. 07.10.1988 - 7 C 8.88 - juris, Rn. 11, jeweils zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer nachträglichen Prüfungsunfähigkeit).
  • BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81
    Auszug aus VG Hannover, 05.10.2021 - 6 A 4126/20
    Sowohl das Wesen einer Prüfung als auch das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit verlangen, dass die Beurteilung von Prüfungsleistungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.04.1979 - 7 B 61.79 -, BVerwG, Beschl. v. 18.06.1981 - 7 CB 22/81 -, juris).
  • BVerwG, 02.04.1979 - 7 B 61.79
  • VG Hannover - 4 A 4001/10 (anhängig)

    Gefährdet Garage die Sicherheit des Verkehrs auf der L 390 in Almhorst (Stadt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.1989 - 22 A 688/88
  • VG Hamburg, 21.07.2022 - 2 K 1167/21

    Erfolglose Klage gegen einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen der

    Jedenfalls kann das Gericht eine Übergangsregelung akzeptieren bzw. feststellen, wenn sich ein Prüfungsamt in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2019 (a.a.O.) für die nach diesem Zeitpunkt liegende Prüfungen im Sinne einer Übergangsregelung an der Prüferzahl seiner ständigen Verwaltungspraxis orientiert bzw. wenn es eine solche Übergangsregelung ausdrücklich in Gestalt einer Verwaltungsvorschrift festschreibt (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 14.5.2021, 14 B 354/21, juris Rn. 11 f.; VG Hannover, Urt. v. 5.10.2021, 6 A 4126/20 u.a., juris Rn. 33; VG Düsseldorf, Beschl. v. 5.8.2021, 15 L 1372/21, juris Rn. 56; VG Lüneburg, Beschl. v. 16.10.2020, 5 B 21/20, juris Rn. 12).
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